Wirtschaftskriminalität - Zahlen Daten und Fakten
WirtschaftskriminalitätBezug zu Arbeitsverhältnissen
Kriminalität KontaktDisclaimerImpressumStatistik 1985 - 1994PräventionOrganisierte KriminalitätKonzeptMöglichkeiten zur Verbesserung der ErmittlungenKorruptionskriminalitätOrganisierte WirtschaftskriminalitätComputerkriminalitätBezug zu ArbeitsverhältnissenUntreueKapitalanlagebetrugInsolvenzdelikteFallzahlentwicklungPolizeiliche StatistikGrundsätzliches zum Thema WirtschaftskriminalitätKurze EinführungKriminalität

Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen

Neben illegaler Beschäftigung und illegaler Arbeitnehmerüberlassung fallen hierunter auch der Beitragsbetrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt.

Aussagen, wonach Ausschreibungsangebote im Baugewerbe nur bei Kalkulation mit dem Einsatz illegaler und damit kostengünstiger Arbeitnehmer noch konkurrenzfähig seien oder wonach der Konkurrenzdruck (z.B. im Reinigungsgewerbe) geradezu dazu zwinge, mittels Vortäuschung sozialversicherungsfreier Beschäftigungsverhältnisse die Lohnnebenkosten gering zu halten, müssen schon nachdenklich stimmen.

Die PKS ist in diesem Deliktsbereich wenig hilfreich, da von einem überaus hohen Dunkelfeld ausgegangen werden muß. Die Bundesanstalt für Arbeit schätzt den Schaden in diesem Deliktsfeld - allein in den alten Bundesländern - auf jährlich ca. 140 Milliarden DM.

Die Methoden professionell betriebener illegaler Arbeitnehmerüberlassung sind raffiniert und verwirrend angelegt. Um staatliche Kontrollmechanismen zu unterlaufen, werden von organisierten, auf internationaler Ebene operierenden Verleiherbanden Scheinwerkverträge abgeschlossen. Es werden angeblich selbständige Subunternehmer - in Wirklichkeit abhängige Arbeitnehmer - vermittelt oder statt der angeblichen Vermietung von Maschinen Arbeitnehmer ausgeliehen. Wie schwierig und arbeitsintensiv sich die Ermittlungen in diesen Verfahren gestalten, belegt anschaulich das folgende Fallbeispiel:

Bei der Sonderkommission "Illegale Beschäftigung", die seit Mai 1993 bei der Kriminalpolizei Stuttgart besteht, konnten 1994 die Ermittlungen in einem Fall abgeschlossen werden, der bereits seit 1991 anhängig war. Die Betreiberin einer Kantine hatte im Zeitraum 1990 bis 1991 ständig 30 Arbeitnehmer beschäftigt, die über der Geringfügigkeitsgrenze verdienten, jedoch über mehrere Aushilfslohnbelege bezahlt wurden. Die Belege wurden mit frei erfundenen Namen versehen, was heute durch Routineüberprüfungen der Einzugsstellen unterbunden wird, seinerzeit jedoch noch ohne Entdeckungsrisiko möglich war. Wie die Überprüfungen bei den Einwohnermeldeämtern ergaben, waren von über 800 "Lohnempfängern" laut Lohnlisten gerade mal 12 existent. Die tatsächlichen Arbeitnehmer konnten erst nach umfangreichen Ermittlungen, insbesondere der Rückverfolgung von fast 1.000 Aushilfslohnschecks über die Bankenkonten und der Vernehmung von annähernd 100 Scheckeinlösern - die nur zum Teil bei der Firma gearbeitet hatten, manche hatten auch nur für Verwandte, Freunde oder Bekannte die Lohnschecks eingelöst - ermittelt werden.

Der Haupttäterin konnte auf diese mühevolle Weise ein von ihr verursachter Gesamtschaden von ca. 73.000,- DM nachgewiesen werden. Außerdem wurden ca. 50 Arbeitnehmer wegen Beihilfe zum Beitragsbetrug angezeigt. "Abfallprodukte" waren weiterhin mehrere Anzeigen gegen die Haupttäterin und einzelne Arbeitnehmer wegen illegaler Arbeitsaufnahme und anderer Vergehen nach dem Ausländergesetz, da diese Arbeitnehmer im Beschäftigungszeitraum keine Arbeitserlaubnis und teilweise auch keine Aufenthaltserlaubnis besaßen.

Ich wende mich nun einer neuen Erscheinungsform der Wirtschaftskriminalität zu, die erst in den letzten ein bis zwei Jahren aktuell wurde und dem Bereich der Computerkriminalität zuzurechnen ist.


Zitat: Franz-Hellmut Schürholz

Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg