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Computerkriminalität
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Computerkriminalität

Inoffiziell wird dieser neue Modus operandi auch als Telekommunikationskriminalität bezeichnet.

Einige Tatverdächtige nutzen die fortschreitende Telefontechnik durch geschickte Manipulationen aus, um sich finanziell zu bereichern. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die sogenannte "Blue-Box". Die "Blue-Box" ist in einschlägigen Kreisen, beispielsweise in der "Hacker-Szene", als Hard- und Software zu erwerben. Sie ermöglicht es, unter Verwendung bestimmter Frequenzen das Telefonnetz so zu manipulieren, daß für den Benutzer der "Blue-Box" keine Telefongebühren anfallen.

Neben technischen Manipulationen werden zum "kostenlosen" Telefonieren auch sogenannte Calling-Card-Codes (wobei es sich um den Geheimzahlencode der Telefonkarte eines Kunden einer amerikanischen Telefongesellschaft handelt) oder PBX-Nummern (das sind geheime Kundennummern von Großkunden ausländischer Telefongesellschaften) genutzt. Diese Nummern werden auf der Tastatur eines Dialers (engl.) - bei dem es sich eigentlich um ein Fernabfragegerät für Telefonanrufbeantworter handelt - eingegeben. Für einen versierten "Hacker" ist es offensichtlich kein größeres Problem, die genannten Geheimnummern mittels eines Scanner-Programms zu knacken. Die rechtmäßigen Besitzer der Geheimnummern werden in diesen Fällen geschädigt, da deren Gebührenkonten mit den Telefonaten der "Hacker" belastet werden.

Das "kostenlose" Telefonieren durch "Hacker" erfüllt den Tatbestand des Computerbetrugs gemäß § 263a StGB, ist aber an und für sich nicht der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen. Jedoch haben sich auch einige Wirtschaftsstraftäter die Kenntnisse und Fertigkeiten der "Hacker-Szene" zu Nutze gemacht. Kriminelle Besitzer von sogenannten Service-Telefonen oder Betreiber von gebührenpflichtigen Mailboxen sind durch die mit den ausländischen Telefongesellschaften geschlossenen Verträge am Gebührenaufkommen durch Anrufe bei ihrem Service-Telefon oder ihrer Mailbox beteiligt. Durch permanente Eigenanrufe, die unter Verwendung des oben beschriebenen Know-Hows auf Kosten anderer erfolgen, erzielen die Täter erhebliche finanzielle Gewinne. Das Landeskriminalamt bearbeitet derzeit ein solches Verfahren. Kunden der amerikanischen Telefongesellschaft AT & T entstanden dabei in einem Zeitraum von 9 Monaten Schäden in Höhe von ca. 2,6 Mio US-Dollar, während der Täter durch die Gebührenbeteiligung einen "Gewinn" von 1,9 Mio DM erzielte.

Ich wende mich nun der Schnittstelle zwischen der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität zu. Neben den "klassischen" Deliktsbereichen der Organisierten Kriminalität, wie beispielsweise dem Rauschgifthandel- und schmuggel oder der Schutzgelderpressung gewinnt in den letzten Jahren immer mehr die Organisierte Wirtschaftskriminalität an Bedeutung.



Zitat: Franz-Hellmut Schürholz

Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg


Ein Service der Detektei UgW - Unternehmensberatung gegen Wirtschaftskriminalität


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