Wirtschaftskriminalität - Zahlen Daten und Fakten
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Entwicklung der Fallzahlen

Im Jahr 1994 wurden in Baden-Württemberg 4.851 Fälle der Wirtschaftskriminalität erfaßt. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr mit 5.748 Fällen einen Rückgang um 897 Fälle bzw. 15,6 %. Die Abnahme der registrierten Wirtschaftsstraftaten ist im wesentlichen auf den überproportionalen Rückgang der Fallzahlen beim Betrug um 1.532 Delikte oder 34,6 % auf 2.899 Fälle zurückzuführen.

Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, daß der Anstieg der Wirtschaftsdelikte 1993 um 1.840 Fälle bzw. 47,1% - entgegen der langfristigen Entwicklung - durch eine Reihe von Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Manipulationen bei der Bullenhaltung im Regierungsbezirk Nord-Württemberg und durch eine Serienstraftat des Leistungsbetrugs im Raum Waldshut-Tiengen mit 833 Einzelstraftaten ausgelöst wurde. Der Rückgang der Fallzahlen 1994 ist daher - auch im eingetretenen Umfang - nicht als außergewöhnlich zu bewerten.

Der längerfristig zu beobachtende Rückgang der registrierten Wirtschaftsstraftaten in den letzten 10 Jahren ist nicht zuletzt auch auf die Praxis der Staatsanwaltschaften zurückzuführen, die Ermittlungsverfahren möglichst frühzeitig auf einige wesentliche Delikte zu beschränken. Aus verfahrensökonomischen Gründen werden die Verfahren wegen weniger bedeutender Straftaten, beispielsweise der Lieferantenbetrug mit einer Vielzahl von Geschädigten und jeweils geringem Schaden, die bei der Strafzumessung neben dem gravierenden Hauptvorwurf, z.B. Bankrott oder Untreue, kaum ins Gewicht fallen würden, von der Staatsanwaltschaft ohne weitere polizeiliche Ermittlungen eingestellt. Diese Tendenz zeigt sich am deutlichsten beim Waren- und Warenkreditbetrug, der seit 1986 kontinuierlich von 2.426 auf 749 Fälle (-69,1%) im Jahre 1994 zurückging.

Aber: Der langfristige Rückgang der Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität ist keinesfalls ein Indiz dafür, daß diese Kriminalitätsform tatsächlich rückläufig ist oder gar an Bedeutung verliert. Vielmehr sehe ich darin einen Beleg dafür, daß die zweifellos vorhandene Überlastung der polizeilichen Fachdienststellen, vor allem aber die der Staatsanwaltschaften und der Gerichte, den Ermittlungsumfang und die Ermittlungstiefe im einzelnen Ermittlungsverfahren einschränkt.

Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg

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