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Insolvenzdelikte
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Insolvenzdelikte

Nach kontinuierlichen Rückgängen bei den Fallzahlen der Insolvenzdelikte seit Mitte der 80er Jahre war 1991 mit 520 Fällen der Tiefststand erreicht. Während 1992 die Fallzahlen zunächst nur geringfügig um 20 Fälle (3,9 %) auf 540 stiegen, waren 1993 mit einer Steigerung von 124 Fällen (23,0%) auf 664 Fälle und 1994 mit 100 Fällen (15,1%) auf 764 Delikte jeweils erhebliche Zunahmen zu verzeichnen. Seit 1991 bedeutet dies eine Zunahme von 47,0%.

Die bei Insolvenzstraftaten polizeilich registrierten Schäden haben sich seit 1990 nahezu verdreifacht und lagen 1994 bei 126,8 Mio DM. Der Anteil der Insolvenzdelikte am insgesamt bei Wirtschaftsstraftaten polizeilich registrierten Schäden betrug im vergangenen Jahr 24,1 %, sowie am Schaden der Gesamtkriminalität immerhin noch 8,6 %.

Hierzu ein Fallbeispiel:

• Die Polizeidirektion A konnte im Mai 1994 aufgrund eines Hinweises gerade noch verhindern, daß bei einer mittelständischen Maschinenbaufirma im Kreis B Maschinenteile im Gesamtwert von 2,3 Mio DM, die für die Kraftfahrzeugproduktion bestimmt waren, beiseite geschafft wurden. Teilweise waren die Maschinen bereits auf Lkw verladen, der Abtransport stand unmittelbar bevor.

Zum Zeitpunkt der polizeilich unterbundenen "Nacht- und Nebelaktion" war das Maschinenbauunternehmen erheblich überschuldet. Der 50jährige, bereits einschlägig polizeilich in Erscheinung getretene, Geschäftsführer hatte die Maschinenteile erheblich unter Wert - für 400.000 DM - verschleudern wollen.

Der zunächst gegen den Geschäftsführer erlassene Haftbefehl wurde nach einem umfassenden Geständnis des Beschuldigten vor dem Haftrichter gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, daß der Geschäftsführer der Maschinenbaufirma vom Filialleiter der Hausbank dazu angestiftet worden war, mit einem rückdatierten Sicherungsübereignungsvertrag der Hausbank nachträglich Sicherheiten in Millionenhöhe zu verschaffen und das Kreditinstitut somit gegenüber den anderen Gläubigern des Unternehmens zu begünstigen.

Auch der Bankfilialleiter legte nach seiner Festnahme vor dem Haftrichter ein Geständnis ab, so daß vom Erlaß eines Haftbefehls abgesehen wurde.

Ich will mich nun einem weiteren Deliktsfeld zuwenden, das oft mit spektakulären Fällen großes öffentliches Interesse findet, ich spreche vom Kapitalanlagebetrug.

Zitat: Franz-Hellmut Schürholz

Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg