Kapitalanlagebetrug
Der Anlagebetrug wird erst seit dem Jahr 1994 gesondert in der PKS ausgewiesen. Bis einschließlich 1993 waren die Fälle des Anlagebetrugs in den Fallzahlen des "Sonstigen Betrugs" enthalten. Nachträglich könnten diese Daten für die Vorjahre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermittelt werden. Eine vergleichende Darstellung und statistisch belegbare Aussagen zur Entwicklung sind daher für das Jahr 1994 noch nicht möglich.
Im Jahr 1994 wurden insgesamt 516 Fälle des Anlagebetrugs gezählt. Der Gesamtschaden belief sich auf 21,3 Mio DM.
Von der Statistik einmal abgesehen ist das Deliktsfeld des Kapitalanlagebetrugs von besonderem Interesse, da auf der Täterseite umfangreiche Vorbereitungshandlungen - beginnend bei der Gründung von Scheinfirmen im In- und Ausland, über den Aufbau weitverzweigter Vertriebsnetze, bis hin zu notwendigen finanziellen Vorleistungen in beträchtlicher Höhe - erforderlich sind, so daß man einige Fälle durchaus als Organisierte Kriminalität einstufen kann.
Auf der Geschädigtenseite sind regelmäßig beträchtliche - in manchen Fällen sogar existenzbedrohende - Kapitalverluste zu verzeichnen. Auf den sogenannten "Grauen Kapitalmarkt" wagen sich zunehmend auch klein- und mittelverdienende Bevölkerungskreise, die bei den vielfältigen und für Laien meist undurchschaubaren Angeboten auf dem Kapitalanlagesektor geradewegs in die "Fußangeln" der Anlagebetrüger geraten. Teilweise kann man sich aber auch des Eindrucks nicht erwehren, daß die Geschädigten den kriminellen Hintergrund des lukrativen Angebots von Anfang an erkannt haben und sich dennoch darauf einließen, in der Hoffnung, rechtzeitig (d.h. vor dem Zusammenbruch des Anlagesystems) mit einem satten Gewinn wieder aussteigen zu können.
Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht meines Erachtens sehr gut, wie es Kapitalanlagebetrüger verstehen, sich neue gesetzliche Regelungen für ihre kriminellen Zwecke zu Nutze zu machen:
• Die Kriminalpolizei in C bearbeitet derzeit ein Verfahren, dessen Ausmaß hinsichtlich Schaden und Anzahl der Geschädigten noch nicht genau bestimmt werden kann. Eine Aktiengesellschaft betrieb seit 1985 erlaubnisfreie Bankgeschäfte in Form von stillen Unternehmensbeteiligungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mit dem seinerzeit die Sparformen für vermögenswirksame Leistungen u.a. auf diese Anlageform erweitert wurden. Die Laufzeit der Sparverträge mit monatlichen Zahlungen betrug 7 Jahre. Es wurden insgesamt ca. 10.000 Anleger geworben.
Die ersten Verträge, die 1992 ausliefen, konnten noch ausbezahlt werden. Jedoch schon die 1986 abgeschlossenen Verträge, die 1993 fällig waren, konnten nur noch in geringem Umfang bedient werden. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, daß die Gesellschaft bereits seit 1988 erheblich überschuldet war. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Bilanzen - unter tatkräftiger Hilfe von Steuerberatern - gefälscht, um einerseits die Überschuldung und andererseits die finanzielle Aushöhlung der Aktiengesellschaft durch massive Untreuehandlungen seitens der Verantwortlichen sowie deren persönliche Bereicherung zu verschleiern.
Erst Mitte 1994 stellte der Vorstand der Aktiengesellschaft Konkursantrag. Der Antrag wird voraussichtlich mangels Masse abgewiesen werden. Es ist deshalb abzusehen, daß ca. 10.000 Arbeitnehmer um ihre seit 1986 angesparten vermögenswirksamen Leistungen betrogen wurden.
Derzeit wird in langwieriger Kleinarbeit und unter Einsatz der EDV das Datenmaterial der Aktiengesellschaft ausgewertet, um jeden einzelnen Geschädigten und seinen individuellen Schaden konkret feststellen zu können.
Im Zusammenhang mit der Wirtschaftskriminalität muß ein weiteres, äußerst schadenträchtiges Deliktsfeld, bei dem sich in den letzten fünf Jahren der polizeilich registrierte Schaden von 66 Mio DM auf 127 Mio DM mehr als verdoppelt hat, erwähnt werden. Ich spreche von der Untreue.
Zitat: Franz-Hellmut Schürholz
Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg
Ist Ihr Unternehmen von Kapitalanlagebetrug betroffen? Dann sollten Sie sich vielleicht mit einer Detektei wie der Unternehmensberatung gegen Wirtschaftskriminalität in Verbindung setzen.
2000 - 2012 : Tabellarische Übersicht der erfassten Fälle von Kapitalanlagebetrug und Beteiligungsbetrug
Jahr |
Polizeilich erfasste Fälle |
2000 |
10852 |
2001 |
36025 |
2002 |
16084 |
2003 |
10287 |
2004 |
10194 |
2005 |
10675 |
2006 |
18115 |
2007 |
8047 |
2008 |
5527 |
2009 |
17911 |
2010 |
11017 |
2011 |
6557 |
2012 |
4939 |
Augenscheinlich liest sich diese Statistik positiv. Es sind weniger Anlabetrüger aber die entstandenen Schadenssummen sind umso höher. Stellt man die Jahre 2009 und 2010 gegenüber so sanken die polizeilich erfassten Fälle um 38,5 Prozent. Der geschätzte Schaden jedoch stieg von 639 Mio Euro um 45 Prozent auf 928 Millionen Euro.
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