Wirtschaftskriminalität - Zahlen Daten und Fakten
Untreue zum Unternehmen
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Hauptsächlich handelt es sich hierbei um die eigen- aber auch uneigennützige Untreue des Geschäftsführers oder Vorstands von Kapitalgesellschaften. Nicht selten steht dieser Tatbestand im engen Zusammenhang mit dem Konkurs eines Unternehmens, in einigen Fällen ist die Untreue sogar der Grund für den Zusammenbruch der Firma. Vor allem in den Fällen, in denen Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens personengleich sind (Ein-Mann-GmbH), besteht für die Ermittlungsbehörden praktisch erst nach dem Zusammenbruch der Firma die Chance, von der Untreue Kenntnis zu erlangen.

• Die Kriminalpolizei Tauberbischofsheim konnte 1994 den geschäftsführenden Vorstand einer Kreisbaugenossenschaft überführen, zwischen 1985 und Oktober 1993 ca. 4,5 Mio DM des Genossenschaftsvermögens veruntreut zu haben. Durch Manipulationen bei den Eingangsrechnungen und Verschleierung bereits geleisteter Zahlungen gelang es dem Beschuldigten, in Teilbeträgen von 5.000,-- bis 60.000,-- DM die Genossenschaftsgelder auf seine Privatkonten umzuleiten. Die veruntreuten Gelder verspielte der 55jährige Täter in verschiedenen Spielkasinos. Anfang 1995 wurde der geständige und wegen seiner Spielsucht vermindert schuldfähige Täter vom Landgericht Ellwangen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Ich komme nun zu einem weiteren Bereich der Wirtschaftskriminalität, dessen besondere Sozialschädlichkeit in der Hinterziehung sehr hoher Abgaben, in der Vernichtung von Arbeitsplätzen und in der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsverzerrung liegt. Umschreiben kann man dieses Deliktsfeld als Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.

Zitat: Franz-Hellmut Schürholz

Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg